Fußnote 8-4

Die Telefunkenmessung konnte nicht genau nachvollzogen werden, da weder das "Ohrfilter nach CCIF-Norm 1949" noch die Eigenschaften des "Geräuschspitzenspannungsmessers" zur Verfügung standen. Eine überschlägige Rechnung für die gesamte, aber gehörmaßig unbewertete Rauschspannung am Gitter kann auch als Beispiel für die Handhabung der Rauschdichte-Daten gelten. Sie ergibt folgendes:

Mittlere Rauschspannungsdichte aus der Kurvendarstellung (Bild 9 oder Bild 10b/c.) grob abgeschätzt
im Frequenzbereich 25...10 000 Hz, bei I
A = 1 mA :   15.
Rauschbandbreite:  10 000Hz - 25Hz = 9975Hz ~ 10 kHz.

Daraus folgt:
Gesamte Rauschspannung = mittlere Rauschspannungsdichte  x

= = 15 x 100 nV = 1.5 µV.

Eine EF86 nach Bild 9 und die hier untersuchten Exemplare der EF804/804S/806S wären also etwas besser als die Tfk-Angabe. Diese würde einer mittleren Rauschspannungsdichte von 20entsprechen oder höher, wenn die Wirkung des "Ohrfilters nach CCIF-Norm 1949" berücksichtigt wird. Möglicherweise entsprach die tatsächliche Rauschbandbreite aber nicht der angegebenen.